Das zweite, füllig gepackte Paket der Gesetze, das nach dem 11. September gegen allen Terrorismus und für die innere Sicherheit in der Bundesrepublik und der Europäischen Union geschnürt worden ist, um noch dieses Jahr gesetzlich unter Dach und Fach gestellt zu werden, ist noch nicht geschlossen. Zur Zeit, da dieses Editorial geschrieben wird, das sich darauf konzentriert, einzelne neue gesetzliche Gaben genauer unter die Lupe zu nehmen (10./11.12.2001), haben etliche Bundesländer noch Einwände geäußert. Diese Bundesländer, ein Zeichen des exekutivischen, nicht des demokratischen Föderalismus der Bundesrepublik, verlangen, dass auch die Landesverfassungsschutzämter Auskunftskompetenzen bei Post, Telekom und Banken erhalten sollen, so wie das die Koalitionsvorschläge bereits für das Kölner Bundesamt vorsehen.
Ansonsten scheint indes alles politisch bürokratisch so vorbereitet zu sein, dass dieses zweite Paket termingemäß durch den Bundestag geschleust werden kann – unbeschadet des Einwands, den der innenpolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Max Stadler, geäußert hat. Stadler – so meldete die Frankfurter Allgemeine Zeitung am 11. Oktober – „nannte diesen Zeitplan ’skandalös‘. Eine seriöse Beratung sei damit nicht möglich, zumal es sich um ein ‚umfassendes Gesetzespaket mit weitreichenden Einschnitten in die Grundrechte der Bürger‘ handele.“ Also ist es angezeigt, die neuen Gesetzesvorhaben, demnächst Gesetze, allgemeiner einzuschätzen. Nach den Urteilskriterien von Bürgerrechte & Polizei/CILIP heißt das, sie an der unverkürzten Geltung der Bürgerrechte zu messen und daran, inwiefern sie eine streng an den Grundrechten orientierte Polizei gewährleisten.
Jahr:
2001
Verlag:
Berlin, Verl. CILIP
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14.9/1
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ISSN:
0932-5409
Beschreibung:
110 S.
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Mediengruppe:
Buch